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Kollektivversicherung

Wer gehört zum versicherten Personenkreis im Rahmen einer kollektiven Krankenversicherung?

Rechtsprechung
Krankentaggeldversicherung
Die besondere Ausgestaltung der Anstellungsbedingungen und der Lohnzahlungsmodalitäten führten im vorliegenden Fall dazu, dass das Vertragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmerin und arbeitstätiger Person als Auftrag und nicht als Arbeitsvertrag qualifiziert wurde, obwohl die Vertragsparteien dies anders sahen. Damit gehörte die vermeintliche Arbeitnehmerin nicht zum versicherten Personenkreis und ging ihres Taggeldanspruchs, den sie aufgrund ihrer krebsbedingten vollständigen Arbeitsunfähigkeit glaubte zu haben, verlustig.
iusNet HVR 28.9.2023