Anzeigepflichtverletzung: Prüf- und Erkundigungsobliegenheit einer Vorsorgeeinrichtung
Anzeigepflichtverletzung: Prüf- und Erkundigungsobliegenheit einer Vorsorgeeinrichtung
Anzeigepflichtverletzung: Prüf- und Erkundigungsobliegenheit einer Vorsorgeeinrichtung
I. Ausgangslage
A. (Beschwerdeführerin) war vom 1. April 2015 bis 30. Juni 2017 als Buchhalterin bei der B. AG angestellt. Am 22. April 2015 füllte sie zu Handen der Personalvorsorgestiftung B. (Beschwerdegegnerin) eine Gesundheitserklärung aus. Die IV-Stelle des Kantons Zürich sprach A. schliesslich ab dem 1. Januar 2020 eine ganze Rente zu.
Die Personalvorsorgestiftung B. teilte A. in der Folge mit, dass sie aufgrund der Akten der IV-Stelle von einer Anzeigepflichtverletzung ausgehe. Deshalb kündigte sie den Vertrag betreffend die überobligatorischen Leistungen. Zudem stellte die Vorsorgestiftung A. mit Schreiben vom 23. September 2020 die Ausrichtung einer Invalidenrente gemäss BVG in der Höhe von 19'140 Fr. pro Jahr in Aussicht.
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