Vorsorgeeinrichtungen können reglementarisch Leistungen vorsehen, die über die Mindestvorgaben des BVG hinausgehen. Das Bundesgericht beurteilte Auslegung und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern hinsichtlich der reglementarischen Anrechnung der Dauer einer vorehelichen Lebensgemeinschaft an die Ehedauer im Rahmen einer Ehegatt:innenpension. Die Vorinstanz habe den Anspruch auf diese Pension bundesrechtswidrig verneint.