Krankentaggeldversicherung: Berufswechsel mit implizitem Einkommensvergleich
Krankentaggeldversicherung: Berufswechsel mit implizitem Einkommensvergleich
Krankentaggeldversicherung: Berufswechsel mit implizitem Einkommensvergleich
I. Ausgangslage
A. (Versicherter, Kläger, Beschwerdeführer) war als Bauisolierer und Dachdecker tätig und über seine Arbeitgeberin bei der B. AG (Versicherung, Beklagte, Beschwerdegegnerin) krankentaggeldversichert. Vom 26. Februar 2020 bis 30. Juni 2020 (mit Unterbrüchen infolge zweier Arbeitsversuche) und vom 5. Oktober 2020 bis 31. Juli 2021 bezog er Taggelder. Ein Jahr nach Eintritt der ersten Arbeitsunfähigkeit, am 27. Januar 2021, forderte die Versicherung den Versicherten auf, sich einer funktionsorientierten medizinischen Abklärung bei der C. AG. zu unterziehen. Die Abklärung ergab, dass A. für die angestammte Tätigkeit eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bei 75%iger Präsenz mit 2 Stunden vermehrter Pause zumutbar sei.
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