Ergänzungsleistungen - Hypothetisches Einkommen und Vermögensverzicht
Wenn eine teilinvalide, verwitwete oder EL-beziehende Person ein geringeres Erwerbseinkommen erzielt, als zumutbar wäre, rechnet die EL-Stelle bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen ein hypothetisches Erwerbseinkommen an. Dasselbe gilt auch für nichtinvalide Ehepartner/-innen und eingetragene Partner/-innen.
Im Rahmen der Ergänzungsleistungen werden zudem Vermögenswerte angerechnet, auf die verzichtet worden ist.
Dadurch fallen die Ergänzungsleistungen nicht existenzsichernd aus.
Was müssen die betroffenen Personen oder ihre beratenden und betreuenden Personen wissen?
- Grundzüge und rechtliche Grundlagen
- Teilinvalide Personen, nicht invalide Witwen, Ehepartner/-innen oder eingetragene Partner/-innen: Wann erfolgt die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, wann nicht?
- Verzicht auf übrige Einkünfte
- Veräusserungen vom Vermögenswerten ohne Rechtspflicht und ohne gleichwertige Gegenleistung
- Unbelegte Vermögensveräusserungen
- Übermässiger Vermögensverbrauch
- Häufige Praxisprobleme und geltende Rechtsprechung
- Fallbeispiele
Zielgruppe
Mitarbeitende von Sozialämtern, Sozialdiensten, Berufsbeistandschaften, Mitglieder von Sozialhilfebehörden und KESB-Mitarbeitende
Kosten
Die Kosten verstehen sich inkl. Unterlagen und Verpflegung