Krankenzusatzversicherungen für halbprivate Aufenthalte übernehmen die Kosten von Aufenthalten in der genannten Abteilung. Das Bundesgericht beschäftigte sich in diesem Fall mit der Befugnis des Versicherungsunternehmens, die Leistungen bei vertragslosem Zustand zur Klinik zu verweigern.