Keine Bindung der ärztlichen Aufklärungspflicht an eine bestimmte Form, Schriftlichkeit kann genügen
Es gehört zu den vertraglichen Pflichten eines Arztes, den Patienten über die Diagnose, die Behandlungsmöglichkeiten, die Risiken einer Operation, die Heilungschancen und finanzielle Fragen aufzuklären. Ob diesen Anforderungen mittels Aushändigung eines Merkblatts Genüge getan ist, entschied das Bundesgericht in einem jüngst ergangenen Urteil.
Verjährungsunterbrechung durch ein Rechtsbegehren, das in der falschen Währung gestellt wird
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid hatte das Bundesgericht über eine Fremdwährungsforderung zu befinden, die in Schweizer Franken eingeklagt wurde. Strittig war unter den Parteien, ob das Schlichtungsgesuch, das auf Schweizer Franken lautete, die Verjährung hinsichtlich der Forderung in Euro unterbrochen hatte.