Anzeigepflichtverletzung: Besonderheiten bei schleichend verlaufenden Krankheiten
Ein praktisch häufiges Streitthema in der Lebensversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur vorvertraglichen Anzeige von Gefahrstatsachen. RA lic. iur. Nathalie Tuor kommentiert einen privatversicherungsrechtlichen Entscheid zu einer Anzeigepflichtverletzung bei schleichend verlaufenden Krankheiten.
Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar
Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, wann die Erkrankung rückblickend eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.