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Anzeigepflichtverletzung: Besonderheiten bei schleichend verlaufenden Krankheiten

Kommentierung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: Besonderheiten bei schleichend verlaufenden Krankheiten

Ein praktisch häufiges Streitthema in der Lebensversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur vorvertraglichen Anzeige von Gefahrstatsachen. RA lic. iur. Nathalie Tuor kommentiert einen privatversicherungsrechtlichen Entscheid zu einer Anzeigepflichtverletzung bei schleichend verlaufenden Krankheiten.
Nathalie Tuor
iusNet HVR 31.1.2023

Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar

Rechtsprechung
Lebensversicherung

Anzeigepflichtverletzung: bipolare affektive Störung im Anfangsstadium nicht erkennbar

Für die Beurteilung einer Anzeigepflichtverletzung ist nicht entscheidend, wann die Erkrankung rückblickend eingetreten ist. Massgebend ist einzig, was die Versicherte im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hätte erkennen müssen. Im konkreten Fall kann dem Versicherten keine Anzeigepflichtverletzung vorgeworfen werden.
iusNet HVR 31.1.2023