Die soziale Untersuchungsmaxime dient im Zivilprozess dem Schutz der unerfahreneren, schwächeren Partei und auferlegt dem Gericht eine erhöhte Fragepflicht. Sie gilt auch in den Verfahren betreffend Krankentaggeld. Wie verhält es sich aber, wenn sich anwaltlich vertretene Versicherte und (nur) durch ihren Rechtsdienst vertretene Versicherung gegenüberstehen?