Das Bundesgericht äussert sich in einem neuen Entscheid zum Umfang der sozialen Untersuchungsmaxime und stellt klar, in welchen Fällen ein gesteigertes Schutzbedürfnis vorliegt. Behauptungen, die nicht von den Parteien in den Prozess eingebracht wurden, dürfen nicht unbesehen vom Gericht berücksichtigt werden.