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Negative Feststellungswiderklage

Teilklage und negative Feststellungswiderklage - Stand der Beratungen zur ZPO-Revision

Gesetzgebung
In BGE 143 III 506 befand das Bundesgericht, dass als Reaktion auf eine Teilklage im vereinfachten Verfahren eine negative Feststellungswiderklage auf die Gesamtforderung zulässig ist, selbst wenn dies einen Wechsel ins ordentliche Verfahren zur Folge hat. Im Rahmen der ZPO-Revision, anlässlich derer der Bundesrat diese Rechtsprechung verschriftete, wurde nun seitens Nationalrats eine wichtige Ergänzung zu den Prozesskosten, die durch diesen Verfahrenswechsel entstehen, eingefügt.
iusNet HVR 31.1.2023