Die Teilklage ist in Haftpflichtprozessen das Mittel der Wahl, um im vereinfachten Verfahren mit geringem Prozesskostenrisiko einen Entscheid zu erlangen. Mit BGE 143 III 506 wurde die Attraktivität dieses Mittels hingegen deutlich beschränkt. Neue Lichtblicke ergeben sich aus der parlamentarischen Debatte zur aktuellen ZPO-Revision.