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Motorfahrzeugversicherung

Wer nicht beweist, geht leer aus

Rechtsprechung
Strassenverkehrshaftung

4A_82/2023 v. 8.8.2023

Die Beschwerdegegnerin litt nach einem Auffahrunfall unter Nackenschmerzen, die nachweislich auf das Unfallereignis zurückzuführen waren. Ihre Ausbildung zur Krankenschwester führte sie nicht zu Ende. Nachdem ihr vorinstanzlich eine hohe Entschädigungssumme zugesprochen worden war, kehrte das Bundesgericht die bisherigen Urteile und nahm einen Anspruch im vierstelligen Bereich an. Dies u.a. aufgrund der Tatsache, dass der Zusammenhang zwischen Unfall und beruflicher Schlechterstellung nicht bewiesen worden war.
iusNet HVR 28.9.2023