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Kapitalversicherung

Die «voraussichtlich bis ans Lebensende dauernde Erwerbsunfähigkeit» bei psychischen Erkrankungen im Rahmen von Risikokapitalversicherungen

Fachbeitrag
Krankenzusatzversicherung
Lebensversicherung
Risikokapitalversicherungen bei Tod oder Invalidität sind einigermassen weit verbreitet. Meist decken sie vergleichsweise günstig Unfälle ab, eher selten und für höhere Prämien (auch) Krankheiten als Ursache der versicherten Risiken. In beiden Fällen können sowohl somatische wie auch psychische Beschwerden leistungsbegründend sein, sofern die Deckung für psychische Leiden nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Allerdings stellt sich in der Praxis bisweilen die Frage, wann eine Invalidität infolge psychischer Leiden vorliegt. RAin MLaw Aurelia Jenny und RA MLaw Soluna Girón beleuchten die Antwort auf diese Frage aus der Optik der Vertragsauslegung.
Aurelia Jenny
Soluna Girón
iusNet HVR 27.7.2023