Krankenzusatzversicherungen für halbprivate Aufenthalte übernehmen die Kosten von Aufenthalten in der genannten Abteilung. Das Bundesgericht beurteilte den Fall eines vertragslosen Zustandes mit der betroffenen Klinik. Es bestätigte dabei den Entscheid der Vorinstanz und bejahte eine Befugnis des Versicherungsunternehmens, eine Negativliste von Kliniken ohne Kostendeckung vorzusehen.