In der Schlussabstimmung vom 17.3.2023 hat die Bundesversammlung die Änderung der ZPO besiegelt und die letzten Differenzen bereinigt. Neu ist die negative Feststellungswiderklage auch bei Teilklagen, selbst wenn dies zu einem Wechsel der Verfahrensart führt. Welche Auswirkungen dies auf die Prozess- und die Anwaltskosten hat, soll hier erörtert werden.