Hypothetischer Kausalverlauf bei Unterlassen: Ein kantonales Urteil wird korrigiert, weil in diesem für die Annahme eines Kausalzusammenhangs der Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit verletzt wird. Der Nachweis, dass eine frühere Behandlung eine geringere Schädigung zur Folge gehabt hätte, ist nicht erbracht. Die Klägerin unterliegt mit ihrer Forderung vollumfänglich.