Staatshaftung bei rechtswidriger Unterbringung im Massnahmenvollzug
Staatshaftung bei rechtswidriger Unterbringung im Massnahmenvollzug
Rechtsprechung
Staatshaftung bei rechtswidriger Unterbringung im Massnahmenvollzug
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Mit Urteil vom 9.12.2014 ordnete das Regionalgericht Bern-Mittelland gegenüber A. eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB sowie Bewährungshilfe an. Es stellte fest, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale mehrerer Delikte erfüllt waren, A. im Zeitpunkt der Tatbegehung jedoch schuldunfähig im Sinne von Art. 19 StGB war. Das für das Urteil in Auftrag gegebene psychiatrische Gutachten diagnostizierte bei ihm eine paranoide Schizophrenie.
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