Umfang des «Alterskontoguthabens» für ein Todesfallkapital bei teilinvaliden Versicherten
Umfang des «Alterskontoguthabens» für ein Todesfallkapital bei teilinvaliden Versicherten
Umfang des «Alterskontoguthabens» für ein Todesfallkapital bei teilinvaliden Versicherten
I. Ausgangslage
Der Versicherte war bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG als Beschwerdegegnerin berufsvorsorgerechtlich versichert. Nach länger dauernder Arbeitsunfähigkeit verstarb er am 11. Februar 2020. Vom 28. Januar 2019 bis zu seinem Tod waren Krankentaggelder ausbezahlt worden. Die IV-Stelle des Kantons Thurgau sprach ihm sodann eine halbe Invalidenrente für den Zeitraum vom 1. Januar bis 29. Februar 2020 zu.
Die Stiftung zahlte der Lebenspartnerin und Beschwerdeführerin in der Folge ein Todesfallkapital in der Höhe von Fr. 44'743.84 aus (halbes Alterskontoguthaben). Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies im November 2021 eine Klage der Beschwerdeführerin um Auszahlung der zweiten Hälfte des Alterskontoguthabens ab. Gegen diesen Entscheid erhob sie Beschwerde an das Bundesgericht.
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