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iusNet HVR 5/2024

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Im aktuellen Fachbeitrag von Alain Blum und Christian Jungen wird das Leiturteil BGE 148 III 343 kritisch beleuchtet und insbesondere im Hinblick auf die veränderten Verkehrsverhältnisse gewürdigt. Welche Auswirkungen haben diese auf das Ausmass der Gefährdungshaftung von Strassenbahnen und wie weit reicht die Eigenverantwortung der «über das Handy gebeugten Fussgängerin», die gemäss Bundesgericht Teil des städtischen Strassenbildes ist?

Weiter erscheinen uns drei Urteile erwähnenswert:

Leistungsbeschränkungen in Krankenzusatzversicherungen für (halb)private Aufenthalte waren in jüngster Zeit mehrfach Anlass für Bundesgerichtsentscheide. Das Bundesgericht beurteilte nun erneut eine solche Konstellation einseitig festgelegter Maximaltarife und deren Zulässigkeit.

 

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