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iusNet HVR 5/2023

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In zwei französischsprachigen Entscheiden befasste sich das Bundesgericht einerseits mit einem lange Zeit zurückliegenden Schleudertrauma-Fall und kippte die seitens kantonaler Instanzen zugesprochene Entschädigung in Millionenhöhe. Des Weiteren versagte es einer - vermeintlich - Versicherten den Taggeldanspruch, da diese nicht Arbeitnehmerin, sondern lediglich Beauftragte der Versicherungsnehmerin war. 

Überdies hat sich das Bundesgericht mit der Pflicht zur Schadenminderung in der Krankentaggeldversicherung beschäftigt. Das Urteil betrifft die Frage, ob ein Wechsel in eine kaufmännische Tätigkeit ausschliesslich in Telearbeit und mit zusätzlichen Hindernissen realistisch ist.

 

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