iusNet HVR 3/2024
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Das Bundesgericht hatte sich in jüngster Vergangenheit gleich mehrmals mit der Anspruchsvoraussetzung des Erwerbsausfalls in der Krankentaggeldversicherung (nach KVG) zu befassen. Insbesondere ging es dabei um die etablierte Vermutung, dass Personen, die im Zeitpunkt der Erkrankung noch in ungekündigter Stellung waren, auch im Gesundheitsfall erwerbstätig wären. Dahingegen haben nach bundesgerichtlicher Auffassung Personen, die arbeitslos sind oder die im Zeitpunkt der Erkrankung bereits die Kündigung erhalten haben, den Nachweis des Erwerbsausfalls zu erbringen. RA Soluna Girón beleuchtet in seiner Kommentierung die Argumentation des Bundesgerichts und stellt den Bezug her zur bisherigen Rechtsprechung. |
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