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iusNet HVR 2/2024

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Die Koordination von Leistungen ist im Versicherungsrecht besonders bei längerdauernden Verläufen oft ein wichtiges und mitunter schwieriges Thema. Das Bundesgericht beurteilte dazu im Rahmen einer Krankentaggeldversicherung eine aussergewöhnliche Konstellation: Krankentaggelder für ein Teilpensum und eine IV-Rente gestützt auf die gemischte Methode sowie ein höheres hypothetisches Erwerbspensum. RA MLaw Soluna Girón kommentiert diesen Entscheid und die darin bestätigte Koordination mit Blick auf die Frage der Kongruenz der strittigen Leistungen.

 

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