Ungerechtfertigte Bereicherung des Leistungserbringers bei fehlender wirtschaftlicher Aufklärung des Patienten
Eine Leistungserbringerin klärt ihren Patienten nicht ausdrücklich über ihren vertragslosen Zustand mit seiner Krankenversicherung auf - und muss diesem für die von der Versicherung ungedeckten Behandlungskosten, welche der Patient in Erwartung der Rückerstattung durch die Versicherung bereits bezahlt hat, Ersatz leisten.