Das Bundesgericht beschäftigte sich vorliegend mit der folgenden Frage: Darf bzw. muss die bei einer Frühpensionierung vorgesehene überobligatorische Gutschrift auf dem Altersguthaben nach Vornahme des scheidungsrechtlichen Vorsorgeausgleichs neu berechnet werden, wenn der Versicherungsfall Alter während des hängigen Scheidungsverfahrens eingetreten ist?