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Covid- / Epidemieversicherung: Auslegung der vertraglichen Umschreibung des «versicherten Ereignisses» – ein Schadenereignis oder mehrere Schadenereignisse?

Covid- / Epidemieversicherung: Auslegung der vertraglichen Umschreibung des «versicherten Ereignisses» – ein Schadenereignis oder mehrere Schadenereignisse?

Rechtsprechung

Covid- / Epidemieversicherung: Auslegung der vertraglichen Umschreibung des «versicherten Ereignisses» – ein Schadenereignis oder mehrere Schadenereignisse?

I. Ausgangslage

Die A. AG (Versicherte, Beschwerdeführerin), führt namentlich Restaurationsbetriebe, verkauft ihre Produkte im Catering und betreibt die Messe-, Kongress- und Eventgastronomie C. St. Gallen. Die A. AG schloss mit der B. AG (Versicherung, Beschwerdegegnerin) eine «Geschäftsversicherung All Risks». Diese Versicherung enthielt insbesondere eine sogenannte Hygieneversicherung, welche insbesondere Ertragsausfälle versicherte, die infolge «Betriebsschliessung, Teilschliessung, Quarantäne oder Einschränkung der betrieblichen Tätigkeit» aufgrund behördlicher Massnahmen zur Verhinderung der «Gefährdung der menschlichen Gesundheit» entstehen. Vereinbart war unter anderem, dass die Versicherung während der Dauer der behördlichen Massnahme gilt, maximal 90 Tage ab Eintritt des versicherten Ereignisses. Am 14. Februar 2020 übernahm die A. AG das Hotel-Restaurant D. Dieses wurde ebenfalls in die Versicherungsdeckung aufgenommen.

iusNet HVR 28.11.2024

 

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