Ein praktisch häufiges Streitthema in der Lebensversicherung ist die Pflicht der Versicherten zur vorvertraglichen Anzeige von Gefahrstatsachen. RA lic. iur. Nathalie Tuor kommentiert einen privatversicherungsrechtlichen Entscheid zu einer Anzeigepflichtverletzung bei schleichend verlaufenden Krankheiten.